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   OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10645
OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17 (https://dejure.org/2018,10645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2018 - 12 W 63/17 (https://dejure.org/2018,10645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 12 W 63/17 (https://dejure.org/2018,10645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Außergerichtliche Kosten für Privatgutachter als Kosten des Rechtsstreits

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergerichtliche Kosten für Privatgutachter als Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Privatgutachterkosten Kosten des Rechtsstreits?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Privatgutachterkosten Kosten des Rechtsstreits? (IBR 2018, 485)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Gutachten auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (BGH, aaO; BGH VI ZB 17/11, juris Rn. 10; VI ZB 59/12, juris Rn. 4).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senates (z.B. 12 W 66/15) wird eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. BGH, VI ZB 59/12; VI ZB 16/08; VI ZB 56/02).

    Der Erstattungsfähigkeit der Kosten steht nicht entgegen, dass sich nicht feststellen lässt, ob diese zu für die Beklagte günstigen Ergebnissen führten bzw. das Verfahren beeinflusst haben, denn für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH, Beschl. v. 26.2.2013, VI ZB 59/12).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Gutachten auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (BGH, aaO; BGH VI ZB 17/11, juris Rn. 10; VI ZB 59/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senates (z.B. 12 W 66/15) wird eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. BGH, VI ZB 59/12; VI ZB 16/08; VI ZB 56/02).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, VI ZB 72/06, juris Rn. 6; Herget in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten" mwN), dem sich der Senat anschließt, können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPOangesehen werden.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senates (z.B. 12 W 66/15) wird eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. BGH, VI ZB 59/12; VI ZB 16/08; VI ZB 56/02).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

    Des Weiteren wird verlangt, dass der Auftrag an die Detektei zur Bestätigung eines bestimmten festen Verdachts erteilt wurde (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, NJW 2013, 2668 Rn. 10 mwN; OLG Frankfurt, NJW-RR 2018, 512 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 12 W 8/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines

    Die Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor der Rechtsstreit sich einigermaßen konkret abzeichnet, sind aus diesem Grund - in einem "einfachen" Kostenfestsetzungsverfahren - regelmäßig nicht erstattungsfähig (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.01.2018 - 12 W 63/17, NJW-RR 2018, 512 Rn. 3; BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, NJW 2003, 1398, 1399; Beschl. v. 04.03.2008, a.a.O. Rn. 6 f.).
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